28.4.05

Die Regeln der Kunst ("Best Practice")

"Kunst ist, wenn man’s nicht kann – denn wenn man’s kann, ist’s keine Kunst." (Johann Nestroy, österreich. Schauspieler und Schriftsteller, 1801 - 1862)
"Wenn man’s kann, ist’s keine Kunst – und wenn man’s nicht kann, erst recht nicht."
"Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit." (Karl Valentin, deutscher Komiker, 1882 - 1948)


Im Laufe der Zeit haben sich für Projekte, welche im Rahmen der Sozialpädagogikausbildung verwirklicht werden, folgende Regeln der Kunst als produktiv, als Best Practice, herauskristallisiert:
  1. Als Grundlage für Ihr Projekt haben Sie eine gesicherte, klar beschriebene defizitäre Ausgangslage und einen davon abgeleiteten und breit abgesicherten Handlungsbedarf aufgegriffen. Mit anderen Worten: Es besteht ein objektiver Mangel, der behoben werden sollte; es gibt ein anerkanntes Problem, für das eine Lösung gefunden werden muss; es gibt eine anerkannt unbefriedigende Situation, die verbessert oder verändert werden muss; eine vorgegebene Aufgabe liegt vor, die angegangen und gelöst werden muss. Projektmässiges Arbeiten bzw. projektmethodisches Vorgehen erscheint Ihnen hierzu die Arbeitsform der Wahl.
  2. Ihr Projekt entwickeln Sie - von der Projektidee zum Projektkonzept, zur Projektplanung, zur Projektvorbereitung, zur Projektausführung, zur Projektauswertung - in Schritten zunehmender Konkretisierung und Differenzierung.
  3. Mit Ihrem Projekt verfolgen Sie von Beginn an klare Absichten und Ziele. Sie schaffen einen konkreten Nutzen für Menschen und streben eine über die Projektdauer hinausgehende Wirkung des Projekts an.
  4. Ihr Projekt hat einen Auftraggeber, der das Projekt ausdrücklich will, der Ihnen formell den Auftrag zur Projektabwicklung erteilt hat und der das Projekt nach seinem Abschluss formell als abgeschlossen genehmigt.
  5. Für Ihr Projekt liegt als öffentliches Dokument ein Projektkonzept vor, welches alle Eckdaten des Projektes beinhaltet und vom Auftraggeber formell genehmigt worden ist.
  6. Sie haben Ihr Projekt in der ersten Projektphase durch eine geeignete Phasengliederung (Projektverlaufsmodell) strukturiert.
  7. Sie haben Ihr Projekt - in der ersten Projektphase grob, in der zweiten detailliert - durch inhaltlich und zeitlich definierte Meilensteine strukturiert, welche Sie während der Projektabwicklung kontrollieren. Sie vermeiden phasenübergreifendes Arbeiten und lassen es nur in berechtigten Situationen zu.
  8. Für Ihr Projekt haben Sie eine geeignete Projektorganisation aufgestellt; sie besteht aus einem Auftraggeber, einer Projektleiterin bzw. einem Projektleiter (Leitungstandems sind möglich), in der Regel einem Projektteam mit Projektmitarbeitenden sowie nach Bedarf weiteren Beteiligten.
  9. Sie haben die Einbettung der Projektorganisation in den Betrieb, die Institution bedacht.
  10. Ihr Projektteam orientiert sich an einer Geschäftsordnung oder Teamcharta.
  11. Ihr Projekt verfügt über ein realistisches und vom Auftraggeber genehmigtes Budget und eine gesicherte Finanzierung sowie (bei Abschluss) über eine ebenfalls genehmigte Projektrechnung. Sie sind sich über die tatsächlichen Kosten Ihres Projekts ("Kostenwahrheit", versteckte Kosten) im Klaren.
  12. Für das Projekt erstellen Sie mit geeigneten Mitteln (z.B Projektstrukturplan, Balkenplan, Aufgabenliste; evtl. mit PC-Unterstützung) eine realistische Termin-, Aufgaben- und Ressourcenplanung.
  13. Das Projekt ist mit einer Risikoanalyse auf erfolgsmindernde Vorkommnisse vorbereitet.
  14. Sie sammeln fortwährend die Lernerfahrungen aus der Projektabwicklung (Projektmethodische Reflexion, "lessons learned").
  15. Das Projekt werten Sie mit einer nutzenorientierten Evaluation aus und die Ergebnisse münzen Sie in Empfehlungen, Anträge oder konkrete Massnahmen um. Nutzen, Inhalte, Beteiligte, Vorgehen in der Evaluation haben Sie bereits in der zweiten Projektphase grob und später verfeinert konzipiert.
  16. Sie führen eine laufend aktualisierte, geordnete Projektakte, die Sie am Projektende ablegen.
Mit dem Prädikat Best Practice werden in Wirtschaft und Verwaltung allgemein vorbildliche und nachahmenswerte Lösungen oder Vorgehensweisen charakterisiert. Als vorbildlich und nachahmenswert können nur jene Lösungen und Vorgehensweisen bezeichnet werden, die
(a) sich über eine längere Zeit hinweg als erfolgreich erwiesen haben;
(b) messbare Resultate ergeben,
(c) anerkannte positive Wirkungen zeigen,
(d) wiederholbar sind ohne wesentliche Veränderungen,
(e) sich für einen breiten Einsatzbereich eignen,
(f) nicht durch einmalige Umstände ermöglicht wurden.



Eintrag letztmals aktualisiert am 15. November 2009.

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